Seit dem 1. Januar 2002 unterliegen Rechnungen der Freistellungsbescheinigung gemäß Â§ 48 b Abs. 1. Satz des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Firma Kniep Elektrotechnik ist von diesem Gesetz befreit. Um den schnellen Zugriff auf das Dokument, und damit einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten, haben wir das Dokument in der aktuell gültigen Fassung für Sie zum Download bereit gestellt.