Energie

Eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene sowie langfristig sichere Energieversorgung ist für jede Volkswirtschaft von herausragender Bedeutung.

Zur Erreichung dieser Ziele ist das BAFA mit der Durchführung verschiedener Aufgaben beauftra

Erneuerbare Energien

Ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des BAFA liegt in der Durchführung des Programms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  zur Förderung erneuerbarer Energien.

Besondere Ausgleichsregelung

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich ist am 01.08.2004 in Kraft getreten.

Kraft-Wärme-Kopplung

Das BAFA ist seit dem 01.04.2002 zuständig für die Zulassung von KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Daneben obliegt dem BAFA auch die Auswertung der mit der Erzeugung des <acronym title="Kraft-Wärme-Kopplung">KWK</acronym>-Stroms in Zusammenhang stehenden Daten.

Mineralöl

Das BAFA erstellt verschiedene Statistiken über die deutsche Mineralölbranche und ist in der Mineralölkrisenvorsorge tätig.

Rohöl

Das BAFA veröffentlicht Statistiken über Rohölimporte in die Bundesrepublik Deutschland.

Steinkohle

Das BAFA gewährt dem deutschen Steinkohlebergbau Beihilfen. Zu den weiteren Fördermaßnahmen für den Bergbau zählt die Gewährung von Anpassungsgeld.

Energiesparberatung

Programm Energiesparberatung vor Ort“

Im Rahmen des Programms Energiesparberatung vor Ort“ bezuschusst das BAFA die Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern durch Ingenieure.

Projektförderung <acronym title="Deutsche Energie-Agentur GmbH">dena</acronym> und <acronym title="Verbraucherzentrale Bundesverband eingetragener Verein">vzbv</acronym>

Zur Förderung der unabhängigen Beratung privater Verbraucher über Möglichkeiten der Energieeinsparung unterstützt das BAFA Projekte der Deutschen Energie-Agentur <abbr title="Gesellschaft mit beschränkter Haftung">GmbH</abbr> (dena) und des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband <abbr title="eingetragener Verein">e. V.</abbr> (vzbv) durch Zuschüsse des Bundes.

Erdgas

Das BAFA erstellt und veröffentlicht verschiedene Statistiken zum deutschen Erdgasmarkt.

Bei der Einfuhr von Erdgas bedarf die Vereinbarung einer Lieferfrist von über 24 Monaten gemäß Â§ 22 Außenwirtschaftsverordnung einer Genehmigung durch das BAFA. Nicht genehmigungspflichtig sind Erdgaseinfuhren aus <abbr title="Europäischen Union">EU</abbr>-Mitgliedstaaten sowie den übrigen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Altöl

In einem Programm bis Ende 2007 fördert das BAFA die Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl.

© Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa)