Energiesparberatung

Energiesparberatung

Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäud

Energiepass / Gebäudeenergieausweis

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat keinerlei Zuständigkeit für den Gebäudeenergieausweis. Es fördert im Rahmen der Richtlinien zur sogenannten Vor-Ort-Beratung die Energiesparberatung für Wohngebäude durch fachkundige Personen (Energieberater/Innen). Der Gebäudeenergieausweis, der auf Betreiben der Europäischen Union im Rahmen der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtend eingeführt wurde, ist nicht Teil dieses Förderprogramms.

Die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen wird im Rahmen der EnEV geregelt. Eine Eintragung in die BAFA-Energieberaterliste, die nur bei einer Teilnahme am Vor-Ort-Beratungsförderungsprogramm erfolgt, ist für die Ausstellerberechtigung weder erforderlich, noch führt sie – mit Ausnahme einer Übergangsvorschrift für einen bestimmten Personenkreis - zu einer entsprechenden Berechtigung.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mangels Zuständigkeit kein Ansprechpartner in allen damit zusammenhängenden Fragen. Für den Vollzug der EnEV sind die Bundesländer zuständig; diesen obliegt auch die Klärung von Auslegungsfragen (i. d. R. durch die jeweils obersten Baubehörden).

Bitte beachten Sie hierzu die Aktualisierungen der nachfolgenden Informationen sowie der verfügbaren Downloads.

© Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa)