Förderung von Solarkollektoranlagen

Antragsverfahren

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Anlagen, die im Juli 2007 betriebesbereit installiert wurden, kann der Antrag fristwahrend bis 31. Januar 2008 gestellt werden. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden (Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der nachstehenden Tabelle (Downloads).

Die Antragstellung ist unter Verwendung des vorgeschriebenen aktuellen Antragsformulars und des Formulars der Fachunternehmererklärung vorzunehmen (siehe nebenstehend). Die Verwendung veralteter Antragsformulare ist nicht zulässig.

Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:

  •  Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  •  Die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  •  Die Rechnung (in Kopie)

Bei der Eigenmontage einer Solarkollektoranlage und einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe kann die Fachunternehmererklärung vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben werden

Hinweis: Für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller kommt das Förderprogramm erst mit dem Tag der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission zur Anwendung. Die Anträge können schon jetzt eingereicht werden. Diese werden jedoch erst nach Vorliegen der EU-Notifizierung bearbeitet.

Basisförderung von Solarkollektoranlagen

1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.

2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> beträgt die Förderung 105 Euro je <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> installierter Bruttokollektorfläche.

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> 105 Euro je <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche gewährt.

3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen

Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche.

Bonusförderungen

Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonus-Förderungen bezuschusst werden:

Kombinationsbonus für Kesseltausch

Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (<abbr title="beziehungsweise">bzw.</abbr> zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig mit der Errichtung der Solarkollektoranlage der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Dieser Bonus wird auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> gewährt.

Der Bonus beträgt pauschal 750 Euro. Diese Förderung ist bis zum 30.06.2008 (Tag der Antragstellung) befristet.

Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.

Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solarkollektoranlage: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Außerdem muss die sechsmonatige Antragsfrist ab Herstellung der Betriebsbereitschaft der Solaranlage unbedingt eingehalten werden.

Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen. Eine Rücknahme oder Stornierung von bereits gestellten Anträgen auf Förderung einer Solarkollektoranlage <abbr title="beziehungsweise">bzw.</abbr> eine erneute Antragstellung mit dem Ziel den Bonus gewährt zu bekommen, ist nicht möglich.

Der Kesseltauschbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.

Regenerativer Kombinationsbonus

Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage (s.o.) kann ein Bonus von 750 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage (gemäß Nr. 11.2 der Förderrichtlinie) oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage (gemäß 11.3.1 der Förderrichtlinie) errichtet wird.

Gleichzeitigkeit der Maßnahmen: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen zu beachten.

Der regenerative Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.

Effizienzbonus

Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) kann mit einem Effizienzbonus gefördert werden.

Dies gilt auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr> Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je <abbr title="Quadratmeter">m²</abbr>.

Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Solaranlage auf einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen wird (<abbr title="siehe unten">s .u.</abbr>).

Effizient im Sinne der Förderrichtlinien sind Gebäude, die die Anforderungen an den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust oder –transferkoeffizienten HT´ bei Wohngebäuden nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1 Tabelle 1, bei Nichtwohngebäuden nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils geltenden Fassung Stufe 1: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 nicht überschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mindestens 30 % unterschreiten oder Stufe 2: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um mindestens 30 % unterschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mindestens 45 % unterschreiten.

Die Systemeinbindung soll nach Maßgabe des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs erfolgen. Außerdem wird der Effizienzbonus nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurde.

Die Höhe der Förderung (Basisförderung plus Effizienzbonus) beträgt bei Stufe 1 das 1,5-fache und bei Stufe 2 das Zweifache der Basisförderung für die Solarkollektoranlage.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

  • Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2007 oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004
  • Nachweis über den hydraulischen Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage. Dieser Nachweis ist in dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.

Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.

Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motor Bauweise.

Der Bonus für die Solarkollektorpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation de Solarkollektorpumpe ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.

Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen

Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe eingebaut, so kann pro Heizungsanlage ein Bonus von 200 Euro bewilligt werden.

Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und <abbr title="gegebenfalls">ggf.</abbr> mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist.

Als besonders effiziente Umwälzpumpen gelten Pumpen, die die Bedingungen des freiwilligen Energielabels der Klasse A der Pumpenhersteller erfüllen. Ein Nachweis über den gemäß <abbr title="Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C">VOB/C</abbr> - DIN 18 380 durchgeführten hydraulischen Abgleich ist mit dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.

Der Bonus für die besonders effiziente Umwälzpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation der besonders effizienten Umwälzpumpe ist durch Rechnung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.

Innovationsförderung

Erläuterungen zu den besonderen Fördertatbeständen werden unter der Rubrik Innovationsförderung aufgeführt.

Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche:

Im Zusammenhang mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage in Berufschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetrieblichen Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildenden Schulen, Fachhochschulen und Universitäten oder Kirchen können zusätzliche Maßnahmen der Visualisierung des Ertrags und/oder eine Veranschaulichung der Technologien, z.B. elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen, ergänzend gefördert werden. Der Zuschuss beträgt höchstens 2.400 €.

Der Antrag ist auf einem besonderen Antragsformular  (siehe unter Formulare) vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-625
Zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte das Formular im Menü Kontakt (Bereich: Energie / Adressat: Erneuerbare Energien).

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